Innerhalb eines bestimmten Zeitraums kann man mit Parkscheiben kostenlos in „blauen Zonen“ parken. Blaue Zonen sind immer durch eine Kombination aus den üblichen Verkehrszeichen und dem Symbol der Parkscheibe gekennzeichnet.
Procedure
Die „Blaue Zone“ gilt das ganze Jahr über, von Montag bis Sonntag. Die Parkscheibe muss von 9 bis 18 Uhr angezeigt werden, es sei denn, auf dem Schild steht was anderes.
Achtung: An Sonn- und Feiertagen muss also eine blaue Parkscheibe angebracht werden.
Die normale Parkdauer in blauen Zonen beträgt 180 Minuten, es sei denn, auf einem Unterzeichen ist was anderes angegeben (z. B. „30 Min.” oder „max. 2 Stunden”).
Der Pfeil der Parkscheibe muss auf den Strich gesetzt werden, der auf die Ankunftszeit folgt.
Beispiel: Ankunft um 09:53 Uhr. Der Pfeil wird auf den Strich mit der Zahl „10” gestellt. Die erlaubte Parkzeit beträgt 3 Stunden und endet somit um 13:00 Uhr.
Menge
Für das Parken auf öffentlichen Straßen in den blauen Zonen gelten folgende Tarife:
Kostenlos: für die maximale Dauer, die durch die Verkehrsschilder erlaubt ist, und wenn die Parkscheibe, die richtig benutzt wird, gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe des Autos platziert ist.
Gebühr: 40,00 EUR für jede Zeit, die über die kostenlose Zeit hinausgeht.
Ausnahmen:
- Personen, die einen Parkausweis für Menschen mit Behinderung haben
- Anwohner, die eine Anwohnerkarte haben
- Leute, die einen kommunalen Parkausweis für Pflegekräfte haben
Die Befreiung von der Gebühr gibt's nur, wenn der Behindertenparkausweis oder der kommunale Parkausweis für Pflegekräfte gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegt. Ist das nicht der Fall, wird immer davon ausgegangen, dass man sich für den Pauschalbetrag entscheidet.